Seit Jahren nehmen wir an den Schiedsverfahren teil. Wir vertreten Mandanten als die Bevollmächtige. Abgesehen davon, dass wir unsere Mandanten vor den in Polen anerkannten festen Schiedsgerichten vertreten, erwerben wir Erfahrung zusätzlich als Schiedsrichter in solchen Sachen, in denen ein Schiedsgericht ad hoc entscheidet.

Wir beraten unseren Mandanten bei den grenzüberschreitenden Angelegenheiten. Dabei arbeiten wir mit ausländischen Juristen zusammen, auch bei den Verfahren vor dem Schiedsgerichten außerhalb der Grenzen Polens.

Benedykt Fiutowski